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Einspeisevergütung 2023 rückwirkend möglich?

Das EEG 2023 regelt, dass PV-Anlagen auch nach Ablauf der Förderperiode weiterhin Strom ins Netz einspeisen dürfen, wobei der Netzbetreiber verpflichtet ist, diesen abzunehmen und zu vergüten. Die rückwirkende Einspeisevergütung ermöglicht es Betreibern von Photovoltaik-Anlagen, Strom, der bereits vor dem Inkrafttreten der Regelung produziert wurde, zu vergüten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anlage eine Netzeinspeisungserlaubnis besitzt und vor dem 31. März 2012 in Betrieb genommen wurde. Diese Vergütung variiert, da sie sich am aktuellen Marktwert des Stroms orientiert und ist anfällig für Schwankungen der Strompreise. Die Beantragung erfolgt über den Netzbetreiber, der eine entsprechende Messung und Abrechnung durchführt.
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    Die Rückwirkende Einspeisevergütung erlaubt es Photovoltaik-Anlagenbetreibern, ihren Strom rückwirkend in das Netz einzuspeisen und dafür eine Vergütung zu erhalten. In diesem Blog-Artikel erfahren Sie, was es mit der rückwirkenden Einspeisevergütung auf sich hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um davon zu profitieren und welche Nachteile diese Art der Einspeisevergütung mit sich bringt. Wir klären auch häufig gestellte

    Was ist die rückwirkende Einspeisevergütung?

    Die rückwirkende Einspeisevergütung ist eine Möglichkeit für Photovoltaik-Anlagenbetreiber, Strom, den ihre Anlage in der Vergangenheit produziert hat, in das öffentliche Netz einzuspeisen und dafür eine Vergütung zu erhalten. Die Vergütung orientiert sich dabei am aktuellen Marktwert des Stroms. Diese Art der Vergütung ist in Deutschland seit 2009 gesetzlich verankert.

    Voraussetzungen für die rückwirkende Einspeisevergütung

    Die rückwirkende Einspeisevergütung ist nicht für alle Photovoltaik-Anlagenbetreiber möglich. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um davon profitieren zu können. Zum einen muss die PV-Anlage bereits über eine Netzeinspeisungserlaubnis verfügen. Das bedeutet, dass die Anlage so dimensioniert sein muss, dass sie maximal 70 Prozent des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz einspeist. Zum anderen muss die Anlage bereits vor dem 31. März 2012 in Betrieb genommen worden sein.

    Nachteile der rückwirkenden Einspeisevergütung

    Obwohl die rückwirkende Einspeisevergütung eine Möglichkeit für Photovoltaik-Anlagenbetreiber darstellt, Geld zu verdienen, gibt es auch Nachteile. So ist es oft schwierig, den erzeugten Strom genau zu erfassen und zu dokumentieren. Außerdem orientiert sich die Vergütung am aktuellen Marktwert des Stroms, was bedeuten kann, dass die Vergütung in Zeiten niedriger Strompreise sehr gering ausfällt.

    Wie berechnet sich die rückwirkende Einspeisevergütung?

    Die rückwirkende Einspeisevergütung orientiert sich am aktuellen Marktwert des Stroms. Dieser wird an der Strombörse ermittelt und kann von Tag zu Tag, ja sogar von Stunde zu Stunde unterschiedlich sein. Die Vergütung richtet sich auch danach, zu welchem Zeitpunkt der Strom ins Netz eingespeist wurde. Eine genaue Berechnung der rückwirkenden Einspeisevergütung ist deshalb schwierig und kann nur auf Basis von Annahmen erfolgen.

    Wie kann ich die rückwirkende Einspeisevergütung beantragen?

    Die Beantragung der rückwirkenden Einspeisevergütung erfolgt über den Netzbetreiber. Dieser muss über den Zeitraum der rückwirkenden Einspeisung eine entsprechende Messung durchführen und eine Abrechnung erstellen. Es empfiehlt sich, den Netzbetreiber rechtzeitig über die geplante Rückwirkende Einspeisung zu informieren und sich beraten zu lassen.

    Die rückwirkende Einspeisevergütung bietet Photovoltaik-Anlagenbetreibern die Möglichkeit, Strom, den ihre Anlage in der Vergangenheit produziert hat, in das öffentliche Netz einzuspeisen und dafür eine Vergütung zu erhalten. Allerdings gibt es auch Nachteile, wie die Schwierigkeit, den erzeugten Strom genau zu erfassen und zu dokumentieren. Zudem ist die Vergütung stark schwankenden Strompreisen ausgesetzt.

    Häufige Fragen

    Welche Vorteile bietet die rückwirkende Einspeisevergütung?

    Die rückwirkende Einspeisevergütung bietet Photovoltaik-Anlagenbetreibern die Möglichkeit, Strom, den ihre Anlage in der Vergangenheit produziert hat, in das öffentliche Netz einzuspeisen und dafür eine Vergütung zu erhalten.

    Wer ist berechtigt, die rückwirkende Einspeisevergütung zu beantragen?

    Die rückwirkende Einspeisevergütung kann nur von Betreibern von Photovoltaik-Anlagen beantragt werden, die bereits über eine Netzeinspeisungserlaubnis verfügen und deren Anlage vor dem 31. März 2012 in Betrieb genommen wurde.

    Wie wird die rückwirkende Einspeisevergütung berechnet?

    Die rückwirkende Einspeisevergütung orientiert sich am aktuellen Marktwert des Stroms und kann nur auf Basis von Annahmen berechnet werden.

    Gibt es auch Nachteile der rückwirkenden Einspeisevergütung?

    Ja, es gibt auch Nachteile, wie die Schwierigkeit, den erzeugten Strom genau zu erfassen und zu dokumentieren. Außerdem kann die Vergütung in Zeiten niedriger Strompreise sehr gering ausfallen.

    Wie kann ich die rückwirkende Einspeisevergütung beantragen?

    Die Beantragung der rückwirkenden Einspeisevergütung erfolgt über den Netzbetreiber. Es empfiehlt sich, den Netzbetreiber rechtzeitig über die geplante rückwirkende Einspeisung zu informieren und sich beraten zu lassen.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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