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Aktuelle Förderungen
Aufgrund der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 15. November 2023 und der nachfolgenden landesweiten Entscheidung am 16. November 2023 wurde das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ vorläufig ausgesetzt (hier mehr Informationen). Die nachfolgenden Informationen könnten daher nicht mehr aktuell sein.

Die Einspeisevergütung, wie sie in dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz geregelt ist, endete für die ersten Photovoltaikanlagen am 31.12.2020. Damit ist die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für Anlagen, welche bis zum 31.12.2000 in Betrieb genommen wurden, nicht mehr existent.

EEG-Novelle 2021

Die neue Fassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ist in Form der EEG-Novelle 2021 am 01. Januar 2021 in Kraft getreten.
Gemäß dieser neuen Regelung bestehen weiterhin die üblichen Nutzungsarten, welche sich jedoch in ihrem Inhalt teils deutlich unterscheiden.

Volleinspeisung

Weiterhin ist es möglich, den kompletten erzeugten Strom in das öffentliche Versorgungsnetz einzuspeisen. Die maßgebende Änderung ist, dass sich die Einspeisevergütung nicht mehr an gesetzliche Richtlinien handelt. Das heißt, dass Stromanbieter nicht mehr verpflichtet sind, Einspeisevergütungen in der Höhe der gesetzlich geförderten Menge abzugeben. Die Vergütungen hangeln sich an dem sogenannten “Jahresmarktwert Solar”, also dem Börsenstrompreis, entlang.

Mit einem Umstieg von einer festgelegten EEG-Umlage Anfang 2001, welche bei umgerechnet ungefähr 45 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde lag, auf einen aktuellen Börsenstrompreis von 6,63 Cent pro eingespeister Kilowattstunde, würde man bei einer Neuabschließung einen erheblichen Verlust hinnehmen müssen.

Umrüstung auf Eigenverbrauchsnutzung in Kombination mit Überschusseinspeisung

Durch die Umrüstung auf Eigenverbrauchsnutzung ist es möglich, einen Teil von dem sonst eingespeisten Strom direkt im hausinternen Stromnetz zu verbrauchen. Der ungenutzte Strom wird dann direkt in das öffentliche Stromversorgungsnetz eingespeist.

Die Umrüstung kann einmalig von einem Installateur getätigt werden und bedarf dann keine weiteren Schritte, welche mit Kosten verbunden wären. Im Vergleich zu den stetig steigenden Strompreisen ist dies derzeit die wirtschaftlichste Lösung, mit welcher man zwischen 15 und 30 % Stromkosten spart.

Zusätzliche Nutzung von Stromspeichern

Sollte einem der Eigenverbrauch während der Produktionszeit der Solarmodule nicht reichen, kann der Eigenverbrauchsanteil durch die zusätzliche Implementation von Stromspeichern auf bis zu völliger Autarkie gesteigert werden.

Grundsätzlich ist dies langfristig die beste Lösung, da der eigens produzierte Solarstrom sehr viel günstiger als der Bezug von öffentlichem ist. Allerdings ist zu bedenken, dass die eigene Solaranlage wahrscheinlich an dem Ende ihrer Lebensdauer ist und somit eine Neuinvestition der Solarmodule nötig ist, bevor sich Investition des Stromspeichers ausgezahlt hat. Sollte jedoch eine langfristige Solaranlagennutzung über die jetzige hinaus vorgesehen sein, ist diese Option stark zu empfehlen.

Fazit

Dieses neu aufgelegte Gesetz ist noch nicht ausgereift und greift hauptsächlich zu Übergangslösung. Aus diesem Fakt, gepaart mit der anstehenden Energiewende ist es sehr wahrscheinlich, dass es in den kommenden Monaten und Jahren Neuerungen gibt, welche die erneuerbaren Energien vorantreiben.

Carsten Steffen
Autor: Geschäftsführer Carsten Steffen
Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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